Viele erbitterte Streitereien unter Angehörigen nach dem Tod eines Ehepartners, Elternteils oder anderen Familienmitglieds entstehen, weil der Verstorbene entweder kein Testament oder ein unklares, verschiedene Deutungen zulassendes Testament verfasst hat.
Um Ihnen und Ihren Angehörigen unliebsame Überraschungen und familiäre Zerwürfnisse zu ersparen, ist eine individuelle Beratung und ein mit klaren, Ihren Willen eindeutig zum Ausdruck bringenden Formulierungen gestaltetes Testament oder ein Erbvertrag unerlässlich. Hierbei bin ich Ihnen gerne behilflich.
Auch kann es vielerlei Gründe für eine sogenannte vorweggenommene Erbfolgeregelung geben.
In einem ausführlichen Gespräch kann gemeinsam mit Ihnen die Ihre familiäre Situation und Ihre Vorstellungen am besten berücksichtigende Regelung gefunden und diese dann in einem Testament oder Erbvertrag festgehalten werden oder ein Schenkungs- oder Übertragungsvertrag zu Lebzeiten geschlossen werden.
Nach dem Tod eines Angehörigen entstehen in der Regel eine Vielzahl von Fragen im Zusammenhang mit der Annahme oder Ausschlagung einer Erbschaft oder eines Vermächtnisses, der Erbauseinandersetzung, der Geltendmachung von Auskunfts-, Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüchen, der Beantragung eines Erbscheines und vieles mehr.
Auch in diesem komplexen Rechtsgebiet berate, unterstütze und vertrete ich Ihre Interessen als erfahrene, kompetente Anwältin umfassend und sachgerecht außergerichtlich und wenn erforderlich gerichtlich.
Errichtung von Testamenten und Erbverträgen
Beantragung eines Erbscheins
Geltendmachung von Auskunfts- und Pflichtteilsansprüchen
Erbauseinandersetzungen
Ausschlagung eines Erbteils oder Vermächtnisses
vieles mehr