Bürozeiten
Montag 08:30 - 12:00 14:00 - 17:30
Dienstag 08:30 - 12:00 14:00 - 17:30
Mittwoch 08:30 - 12:00
Donnerstag 08:30 - 12:00 14:00 - 17:30
Freitag 08:30 - 12:00
Besprechungen können nach Vereinbarung auch außerhalb dieser Bürozeiten und auf Wunsch auch bei Ihnen Zuhause oder in Ihrer Firma stattfinden.
Nach abgeschlossenem Jurastudium an der Universität Heidelberg und dem sich anschließenden Referendariat in Karlsruhe und Pforzheim arbeite ich seit 1991 als Rechtsanwältin.
Ich berate und vertrete Sie gerne in allen Fragen des Familienrechts, des Erbrechts, Miet- und Pachtrechts, Arbeitsrechts, in allen zivilrechtlichen Vertragsangelegenheiten wie z.B. Kaufverträgen von Waren oder Immobilien, Schenkungsverträgen, Dienst- und Werkverträgen, Nachbarstreitigkeiten, Unfallregulierungen sowie der Durchsetzung von Forderungen auf Schadensersatz und Schmerzensgeld.
Zu meinem Tätigkeitsspektrum gehört auch die Ausarbeitung und Gestaltung von Verträgen und Vereinbarungen.
Mein Anliegen ist es, für Sie und Ihre individuelle persönliche Situation die beste Lösung im Rahmen der juristischen Möglichkeiten zu erarbeiten und möglichst kostengünstig durchzusetzen.
Hierbei steht stets im Vordergrund, teure, langwierige und für Sie belastende gerichtliche Auseinandersetzungen möglichst zu vermeiden.
Die Anwaltsvergütung
Die durch die anwaltliche Beratung, außergerichtliche und gerichtliche Vertretung entstehende Vergütung ist geregelt im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). In vielen Angelegenheiten, den so genannten vermögensrechtlichen Streitigkeiten, werden die Anwaltsgebühren und die Gerichtskosten nach dem Gegenstandswert aus der Gebührentabelle des RVG und des GKG (Gerichtskostengesetz) berechnet.
Möchten Mandant und Anwalt nicht nach dem RVG abrechnen, kann auch eine Gebührenvereinbarung abgeschlossen werden, wonach zum Beispiel nach dem Zeitaufwand des Anwalts mit einem bestimmten Stundensatz abgerechnet wird. Solche Honorarvereinbarungen sind schriftlich abzuschließen. Insbesondere Beratungen, die nicht mit einer weiteren Tätigkeit verbunden sind, werden in der Regel nach Zeitaufwand abgerechnet.
Beratungs- und Prozesskosten-/Verfahrenskostenhilfe
Ist ein Mandant aufgrund seiner wirtschaftlichen Verhältnisse nicht in der Lage, Anwaltsgebühren und Gerichtskosten selbst aufzubringen, kann beim Amtsgericht seines Wohnorts ein Antrag auf Bewilligung von Beratungskostenhilfe für außergerichtliche anwaltliche Tätigkeiten oder für die Durchführung eines gerichtlichen Verfahrens beim zuständigen Gericht ein Antrag auf Prozesskosten-/Verfahrenskostenhilfe gestellt werden.
Wird Beratungs- oder Prozesskosten-/Verfahrenskostenhilfe bewilligt, übernimmt die Staatskasse die Gebühren des beauftragten Rechtsanwalts und die entstehenden Gerichtskosten. Dies gilt allerdings nicht für die in einem gerichtlichen Verfahren entstehenden Anwaltskosten des Gegners, wenn der Prozess verloren wird. Diese Kosten müssen dann von dem Mandanten selbst bezahlt werden.
Rechtsschutzversicherung
Besteht eine Rechtsschutzversicherung werden die Anwalts- und Gerichtskosten von dieser Versicherung übernommen, soweit der Versicherungsvertrag die zu bearbeitende Angelegenheit umfasst.
Da für den rechtlichen Rat und Beistand suchenden Mandanten die Frage, welche Kosten ihm durch die Beauftragung eines Rechtsanwalts entstehen, von grundlegender Bedeutung ist, bin ich bemüht, die Kostenfrage stets gleich zu Beginn des ersten Beratungsgesprächs mit Ihnen zu erörtern und Sie, soweit es zum jeweiligen Zeitpunkt abschätzbar ist, über die voraussichtlich im konkreten Fall anfallenden Gebühren sowie über die Möglichkeiten der Beantragung von Beratungs- oder Prozesskosten-/Verfahrenskostenhilfe zu informieren.